MRG: § 15a Abs 1 Z 4
ABGB: § 1096 Abs 1
Eine Wohnung ohne brauchbares WC im Inneren ist in die Mietzinskategorie D einzustufen. Um brauchbar zu sein, muss das WC nicht dem zeitgemäßen Standard entsprechen oder über eine funktionsfähige Be- und Entlüftung verfügen.