In ABl 2015 L 45/2 wurden aktualisierte Fassungen der Anhänge zur EuGVVO 2001 (innerstaatliche Zuständigkeitsvorschriften; für Anträge auf Vollstreckbarerklärung und für Rechtsbehelfe zuständige Gerichte bzw Stellen) veröffentlicht. Die EuGVVO 2001 wurde mit 10. 1. 2015 durch die neue EuGVVO 2012 ersetzt (siehe Zak 2014/810, 423 und Zak 2015/45, 24), ist aber weiterhin auf "Altfälle" anzuwenden (Art 66 Abs 2 EuGVVO 2012).