Im Vorabentscheidungsverfahren C-537/13 , Šiba/Devenas hat der EuGH klargestellt, dass Formularverträge über juristische Dienstleistungen, die ein Rechtsanwalt mit einem Verbraucher abschließt, in den Anwendungsbereich der Klausel-RL 93/13/EWG fallen.