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Durchführungsverordnung zur EuErbVO

In aller KürzeBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2015/39Zak 2015, 23 Heft 2 v. 30.1.2015

Mit der in ABl 2014 L 359/30 kundgemachten Durchführungs-VO 1329/2014 werden die Formblätter für Anträge und Bescheinigungen nach der EuErbVO 650/2012 (ua für das Europäische Nachlasszeugnis) festgelegt. Wie die EuErbVO (siehe Zak 2012/508, 262) tritt die Durchführungs-VO mit 17. 8. 2015 in Geltung.

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