ZustG: § 7
GBG: § 118
Anders als ein fehlerhafter Zustellvorgang kann die falsche Bezeichnung des Empfängers in der Zustellverfügung nicht heilen.
ZustG: § 7
GBG: § 118
Anders als ein fehlerhafter Zustellvorgang kann die falsche Bezeichnung des Empfängers in der Zustellverfügung nicht heilen.