Aufgrund der Erhöhung der Ausgleichszulagenrichtsätze mit 1. 1. 2016 (siehe Zak 2015/743, 433) ändern sich auch die in den folgenden Tabellen angegebenen unterhaltsrechtlichen (Orientierungs-)Werte. Näher erläutert sind die dargestellten Werte in Zak 2008/39, 26. Zu den Regelbedarfssätzen für 2015/2016 siehe Zak 2015/521, 291.