Der Ausgleichszulagenrichtsatz erhöht sich mit 1. 1. 2016 auf 882,78 € (BGBl II 2015/392). Im Jahr 2016 gelten damit für die Berechnung des (Unterhalts-)Existenzminimums die in den folgenden Tabellen angegebenen Werte. Zur Berechnung des Existenzminimums siehe Zak 2006/734, 431.