AHG: § 1
UbG: § 1
Dass eine wegen Suizidgefahr untergebrachte Person während eines kurzen Aufenthalts im Sanitärraum nicht überwacht worden ist, begründet noch keine Amtshaftung.
AHG: § 1
UbG: § 1
Dass eine wegen Suizidgefahr untergebrachte Person während eines kurzen Aufenthalts im Sanitärraum nicht überwacht worden ist, begründet noch keine Amtshaftung.