vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Qualifizierter Verzug beim Sanierungsplan - Mahnung mit einfacher E-Mail genügt nicht

RechtsprechungSchuldrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2015/21Zak 2015, 16 Heft 1 v. 14.1.2015

IO: § 156a

ABGB: § 886

Die Begünstigungen des Sanierungsplans gehen gem § 156a IO nur bei qualifiziertem Zahlungsverzug verloren, der eine schriftliche Mahnung voraussetzt. Mahnungen in Form von einfachen E-Mails ohne elektronische Signatur erfüllen dieses Schriftformgebot nicht. Mitteilungen ohne eigenhändige Unterschrift des Gläubigers genügen zu lassen, würde dem Formzweck widersprechen, der darin liegt, dem Schuldner die Folgen des Verzugs eindringlich vor Augen zu führen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte