IO: § 156a
ABGB: § 886
Die Begünstigungen des Sanierungsplans gehen gem § 156a IO nur bei qualifiziertem Zahlungsverzug verloren, der eine schriftliche Mahnung voraussetzt. Mahnungen in Form von einfachen E-Mails ohne elektronische Signatur erfüllen dieses Schriftformgebot nicht. Mitteilungen ohne eigenhändige Unterschrift des Gläubigers genügen zu lassen, würde dem Formzweck widersprechen, der darin liegt, dem Schuldner die Folgen des Verzugs eindringlich vor Augen zu führen.