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"Doppelresidenzmodell" bei gemeinsamer Obsorge in Ausnahmefällen zulässig

RechtsprechungFamilienrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2015/11Zak 2015, 14 Heft 1 v. 14.1.2015

ABGB: § 180

AußStrG: § 107 Abs 2

Wird das Kind seit Längerem von beiden getrennt lebenden Elternteilen in gleichem Ausmaß mitbetreut ("Doppelresidenz"), erscheint die Umstellung der bisher bestehenden Alleinobsorge auf gemeinsame Obsorge selbst dann sachgerecht, wenn die Kommunikationsbasis zwischen den Eltern derzeit noch gestört ist.

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