ABGB: § 180
AußStrG: § 107 Abs 2
Wird das Kind seit Längerem von beiden getrennt lebenden Elternteilen in gleichem Ausmaß mitbetreut ("Doppelresidenz"), erscheint die Umstellung der bisher bestehenden Alleinobsorge auf gemeinsame Obsorge selbst dann sachgerecht, wenn die Kommunikationsbasis zwischen den Eltern derzeit noch gestört ist.