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P. Bydlinski, Grund- und Einzelfragen des Liegenschaftserwerbs, ­ausgehend vom mündlichen Grundstückskauf, NZ 2015, 281.

LiteraturübersichtSchuldrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2015/669Zak 2015, 380 Heft 19 v. 29.10.2015

Der Beitrag behandelt einige Probleme, die der mündliche Abschluss eines Liegenschaftskaufvertrags aufwerfen kann. Ua geht der Autor mit der hA davon aus, dass ein Liegenschaftskaufvertrag schon durch die formlose Einigung der Parteien über Kaufobjekt und -preis zustande kommt, sofern Bindungswille vorliegt. Wer Nebenkosten zu tragen hat, richte sich mangels Vereinbarung nach dem dispositiven Recht. Dabei sei davon auszugehen, dass die Grunderwerbsteuer und allfällige Vertragserrichtungskosten von Käufer und Verkäufer je zur Hälfte, die Gebühren für die Eintragung im Grundbuch hingegen allein vom Käufer übernommen werden müssen. Die Verbücherung des Kaufvertrags gegen den Willen des Verkäufers könne nicht nur über eine Klage auf Abschluss einer einverleibungsfähigen Vertragsurkunde, sondern leichter über eine Klage auf Einwilligung in die Einverleibung erreicht werden.

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