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Verfahrenshilfe - keine zwingende Einbeziehung des Gegners in das erstinstanzliche Verfahren

RechtsprechungVerfahrensrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2015/663Zak 2015, 378 Heft 19 v. 29.10.2015

ZPO: §§ 72, 477

In Verfahrenshilfeangelegenheiten steht dem Gegner gem § 72 ZPO ein Rekurs- und Rekursbeantwortungsrecht zu.

Seite 378


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