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Wegehalterhaftung - zu tiefes Brückengeländer aufgrund hoher Schneeauflage

RechtsprechungSchadenersatzBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2015/659Zak 2015, 377 Heft 19 v. 29.10.2015

ABGB: § 1319a

Der Gemeinde als Wegehalterin ist grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen, wenn sie den Schnee auf einer Fußgängerbrücke nicht räumt, sondern zu einer dicken Schneedecke verfestigt und dadurch bewirkt, dass das Brückengeländer faktisch nur noch 60 cm hoch ist.

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