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Keine Haftungsbeschränkung bei Handeln aus Gefälligkeit

RechtsprechungSchadenersatzBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2015/658Zak 2015, 377 Heft 19 v. 29.10.2015

ABGB: §§ 863, 1295 Abs 1

Dass die Schädigung bei einer Handlung erfolgt ist, die der Schädiger aus Gefälligkeit gegenüber dem Geschädigten übernommen hat, rechtfertigt noch keine Haftungsbeschränkung auf grobes Verschulden.

OGH 9. 9. 2015, 2 Ob 98/15y

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