Der Autor verneint die strittige Frage, ob Kreditzinsen, die an einen Referenzzinssatz gebunden sind, aufgrund der negativen Entwicklung des Zinsniveaus unter Null sinken und damit eine Zahlungspflicht des Kreditgebers begründen können, wenn dies in der Zinsgleitklausel nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist (beachte dazu auch Zak 2015/369, 200). Seine Argumentation geht von der Prämisse aus, dass Kredite in Österreich von den Banken typischerweise über Einlagen oder Anleihen refinanziert werden. Da eine Null- oder Negativverzinsung von Einlagen und Anleihen nach der Rsp unzulässig sei (vgl 5 Ob 138/09v = RdW 2010/36), müsse es in Hinblick auf diesen Zusammenhang auch für Kredite eine korrelierende Mindestverzinsung geben. Daher sei in ergänzender Vertragsauslegung davon auszugehen, dass dem Kreditinstitut unabhängig von der Entwicklung des vereinbarten Referenzzinssatzes mindestens ein Kreditzins in Höhe des "Indikator-Floors" für Einlagen zuzüglich des im Kreditvertrag vorgesehenen Aufschlags zusteht.