Vlbg BauG: § 15
ABGB: § 1295 Abs 1, § 1311
Bei einem mehr als 2 m hohen, im Boden verankerten Klettergerüst für Kinder, das auf einem allgemein zugänglichen Privatgrundstück errichtet wurde, handelt es sich um ein Bauwerk im Sinn des Vlbg BauG, das den Anfor-