Gerade in der Urlaubszeit treten häufig Flugstörungen auf und beeinträchtigen ausgerechnet in der Zeit der ersehnten Entspannung den Erholungsfaktor. Ob Nichtbeförderung, Annullierung oder Verspätung: der Passagier hat grundsätzlich Anspruch auf Ausgleichszahlung. Der Beitrag beleuchtet die aktuelle Rechtsprechung zum Ausgleichsanspruch nach der Fluggäste-VO 261/2004 .