In einer aktuellen Entscheidung (C-257/14 , van der Lans/KLM = Zak 2015/632, 359) hat der EuGH das Vorliegen eines - den Anspruch des Fluggastes auf Ausgleichszahlung ausschließenden - außergewöhnlichen Umstandes bei Verspätung wegen Auftretens eines technischen Defektes verneint. Der Defekt hatte sich zwar unerwartet, aber im Rahmen des üblichen Flugzeugbetriebs ereignet.