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Ärztliche Aufklärungspflicht - keine konkrete Angabe der Eintrittswahrscheinlichkeit von Risiken erforderlich

RechtsprechungSchadenersatzBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2015/566Zak 2015, 316 Heft 16 v. 8.9.2015

ABGB: § 1295 Abs 1, § 1299

Die Ansicht, dass es keinen Aufklärungsfehler darstellt, wenn der Arzt bei der Darstellung der Risiken des Eingriffs nicht auch deren Eintrittswahrscheinlichkeit mittels eines Prozentsatzes angibt, ist vertretbar (Zurückweisung der Revision).

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