Die Autorin untersucht, wie eine Mutter nach der anonymen Geburt oder der Abgabe des Kindes im Weg einer "Babyklappe" ihre Elternschaft doch noch feststellen lassen kann. Ihrer Ansicht nach sind zwei Fälle zu unterscheiden. Erfolgte die Geburt im Krankenhaus, könne sich die Mutter vom beteiligten medizinischen Personal nachträglich eine Geburtsbestätigung ausstellen lassen und damit eine Eintragung in das Personenstandsregister erreichen. Kommt dieser Weg nicht in Betracht, weil die Mutter ihr Kind in eine "Babyklappe" gelegt hat, müsse ihr die Möglichkeit eingeräumt werden, ein außerstreitiges Abstammungsverfahren zur Feststellung der Mutterschaft einzuleiten. Beide Wege stünden nur bis zur rechtskräftigen Bewilligung der Adoption des Kindes zur Verfügung. Zur Bedeutung einer nachträglichen Meinungsänderung der Mutter für die Genehmigung der Adoption siehe 4 Ob 148/11k = Zak 2011/727, 390 und 9 Ob 68/06z = Zak 2006/603, 355.