EKHG: § 9
Der Entfall der Gefährdungshaftung wegen Unabwendbarkeit des Verkehrsunfalls iSd § 9 EKHG setzt ua die Einhaltung besonders hoher objektiver Sorgfaltsanforderungen voraus. Ob sich ein Fahrzeuglenker in diesem Sinn sorgfältig verhalten hat, ist aus Ex-ante-Sicht zu beurteilen.