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Vertragsabschluss mit Gemeinde - nachträgliche schlüssige Genehmigung durch Gemeinderat

RechtsprechungSchuldrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2015/535Zak 2015, 297 Heft 15 v. 27.8.2015

ABGB: §§ 863, 867, 1016

Ein vom Bürgermeister für die Gemeinde abgeschlossenes Rechtsgeschäft ist unwirksam, wenn die nach der Gemeindeordnung erforderliche Genehmigung des Gemeinderats nicht vorliegt. Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn der Gemeinderat selbst dem Vertragspartner gegenüber den Anschein erweckt hat, die Vertretungshandlung sei durch seine Beschlussfassung gedeckt.

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