Stand: BGBl I 2015/94 vom 3. 8. 2015
Bearbeiter:
Wolfgang Kolmasch
Den Mittelpunkt der kleinen Novelle, die auf einem Initiativantrag der Regierungsparteien beruht (1210/A 25. GP), bildet die Überarbeitung des § 261 ZPO, der Umgang mit Prozesseinreden den regelt. Die Neuerungen sollen Verfahrensverzögerungen vermeiden helfen und dadurch die Verfahrensökonomie steigern.