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EuErbVO: Neues Internationales Privatrecht für grenzüberschreitende Nachlässe ab 17. 8. 2015

Themaao. Univ.-Prof. Dr. Claudia RudolfZak 2015/520Zak 2015, 288 Heft 15 v. 27.8.2015

Die EuErbVO11VO (EU) 650/2012 , ABl 2012 L 201/107. verdrängt in ihrem sachlichen Anwendungsbereich das bislang autonome österreichische Erbkollisionsrecht. Neu sind ua die Zulässigkeit einer Rechtswahl durch den Erblasser sowie der Wechsel vom Staatsangehörigkeits- zum Aufenthaltsprinzip.

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