Der Autor kritisiert, dass die Rsp die Inhaltskontrolle vorformulierter Klauseln nach § 879 Abs 3 ABGB - wie zB in 7 Ob 154/13t = Zak 2013/788, 426 - auch bei Rechtsgeschäften zwischen Unternehmern mit einem sehr hohen Vertragswert einsetzt. Seiner Auffassung nach sollte der AGB-Begriff aus teleologischen Erwägungen enger gezogen werden, wobei einerseits auf den Vertragswert und andererseits auf den Ablauf des Vertragsabschlusses abzustellen sei. Eine strenge Inhaltskontrolle nach § 879 Abs 3 ABGB erscheine bei unternehmerischen Großgeschäften ebenso wenig gerechtfertigt wie in Fällen, in denen die Vertragsverhandlungen so ablaufen, dass der Vertragspartner die ungünstige Regelung zur Kenntnis nehmen und in ihrer rechtlichen und wirtschaftlichen Tragweite erfassen kann.