Mit dem KindNamRÄG 2013 wurde die Familiengerichtshilfe als Unterstützung des Pflegschaftsgerichts in Obsorge- und Kontaktrechtsverfahren eingerichtet. Die Autoren stellen erste Erfahrungen mit dieser Institution aus Rechtsanwaltssicht dar. Sie üben in mehreren Punkten Kritik, wobei sie sich auf die Ergebnisse einer österreichweiten Umfrage berufen. Insb beanstanden sie, dass die von Verfahrensparteien bevollmächtigten Rechtsanwälte idR weder Vorabinformationen zum Einsatz der Familiengerichtshilfe erhalten noch in deren Tätigkeit eingebunden werden.