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Tätigkeit als Tagesmutter oder -vater keine genehmigungsbedürftige Widmungsänderung

RechtsprechungMiet- und WohnrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2015/495Zak 2015, 275 Heft 14 v. 3.8.2015

WEG: § 16 Abs 2

Die berufliche Mitnutzung des Wohnungseigentumsobjekts verstößt erst dann gegen die Widmung zu Wohnzwecken, wenn sie derart überwiegt, dass nicht einmal im Kern mehr von Wohnen gesprochen werden kann.

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