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Prozessuale Aufrechnungseinrede - Einwendung mehrerer Gegenforderungen ohne Reihung

RechtsprechungVerfahrensrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2015/469Zak 2015, 259 Heft 13 v. 15.7.2015

ZPO: §§ 188, 189, 404, 411

ABGB: § 1096 Abs 1, §§ 1168a, 1295 Abs 1, § 1416

Wenn der Beklagte mehrere Gegenforderungen einwendet, kann er dem Gericht eine Prüfreihenfolge vorgeben; er ist aber nicht dazu verpflichtet. Die unterbliebene Reihung begründet keine Unschlüssigkeit der prozessualen Aufrechnungseinrede.

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