Zur Frage des Bestehens eines Schadenersatzanspruchs wegen Verletzung des Stellenbesetzungsgesetzes liegt nunmehr eine klärende höchstgerichtliche Entscheidung vor (1 Ob 218/14m). In diesem Beitrag werden die tragenden Begründungselemente zusammengefasst und über den konkret zu entscheidenden Sachverhalt hinaus verallgemeinert.