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Der Einwand des rechtmäßigen Alternativverhaltens bei Verfahrensfehlern

ThemaO.Univ.-Prof. Dr. Friedrich HarrerZak 2015/415Zak 2015, 224 Heft 12 v. 1.7.2015

Bei Verletzung von Verfahrensvorschriften lässt die Rsp den Einwand des rechtmäßigen Alternativverhaltens im Allgemeinen nicht zu. Eine Entscheidung des 1. Senats (Zak 2015/324) setzt neue Akzente. Der nachstehende Beitrag befasst sich kritisch mit der Begründung.

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