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Verkehrsbehinderndes Langsamfahren in einer unübersichtlichen Kurve

RechtsprechungSchadenersatzBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2015/396Zak 2015, 217 Heft 11 v. 16.6.2015

ABGB: § 1311

StVO: § 20 Abs 1

Eine Mindestgeschwindigkeit als allgemeine Fahrregel existiert nicht. Gem § 20 Abs 1 letzter Satz StVO darf ein Fahrzeuglenker jedoch ohne zwingenden Grund nicht so langsam fahren, dass er den übrigen Verkehr behindert. Dieses Verbot schützt insb den Folgeverkehr.

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