In Deutschland gehört die Geltendmachung eines Freistellungsanspruchs zum Standardrepertoire bei Anlegerschäden. Der Beitrag untersucht, inwieweit dies auch für Österreich fruchtbar gemacht werden kann.
In Deutschland gehört die Geltendmachung eines Freistellungsanspruchs zum Standardrepertoire bei Anlegerschäden. Der Beitrag untersucht, inwieweit dies auch für Österreich fruchtbar gemacht werden kann.