In ABl 2015 L 141/19 wurde die neue EuInsVO 2015/848 veröffentlicht, die ab 26. 6. 2017 die derzeit geltende VO 1346/2000 ersetzen wird. Wie bisher regelt die neue VO die internationale Zuständigkeit für Insolvenzverfahren, das anwendbare Recht und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen. Es handelt sich um keine grundlegende Revision, sondern um eine Fortentwicklung der bestehenden Regelungen, die ua eine Erweiterung des Anwendungsbereichs und eine explizite Regelung der Zuständigkeit für insolvenznahe Klagen (wie insb Anfechtungsklagen) bringen wird.