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Notariatsakt - Organstellung des Notars in beteiligten oder nahestehenden Gesellschaften als Ausschlussgrund?

RechtsprechungSchuldrechtZak 2014/324Zak 2014, 174 Heft 9 v. 20.5.2014

NO: § 33

Eine vom Notar trotz Vorliegens eines Ausschlussgrundes iSd § 33 NO aufgenommene Notariatsurkunde (hier: Notariatsakt über die Übertragung von GmbH-Geschäftsanteilen) hat nicht die Kraft einer öffentlichen Urkunde.

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