vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Grundbuch - unvollständige Angabe der zu verständigenden Personen kein Abweisungsgrund

RechtsprechungSachenrechtZak 2014/320Zak 2014, 172 Heft 9 v. 20.5.2014

GBG: § 84

Zumindest dann, wenn die Personen, die von der Erledigung des Grundbuchantrags verständigt werden müssen, für das Gericht identifizierbar sind, kann es keinen Abweisungsgrund darstellen, dass dieser Personenkreis im Antrag nicht vollständig angeführt ist.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte