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König, Anm zu JBl 2014, 197.

LiteraturübersichtFamilienrechtZak 2014/259Zak 2014, 140 Heft 7 v. 15.4.2014

Zu 8 Ob 108/13k = Zak 2014/88, 52: § 382h Abs 2 EO ist als widerlegbare Rechtsvermutung zu verstehen, die einen Ehegatten, der während des anhängigen Scheidungsverfahrens die Erlassung einer einstweiligen Verfügung zur Sicherung des ehelichen Wohnungserhaltungsanspruchs beantragt, lediglich von der Bescheinigungs-, nicht jedoch von der Behauptungspflicht zur Anspruchsgefährdung befreit.

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