vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Zusammenlegung von BG in Oberösterreich erfolgte zum Teil gesetzwidrig

RechtsprechungVerfahrensrechtZak 2014/252Zak 2014, 137 Heft 7 v. 15.4.2014

BG-V OÖ: §§ 1, 2

ÜG: § 8 Abs 5 lit d

Gem § 8 Abs 5 lit d HS 1 ÜbergangsG (ÜG; BGBl 1925/368) dürfen sich die Grenzen der politischen Bezirke und der Gerichtssprengel nicht überschneiden. Auf Antrag der BG Freistadt, Perg und Steyr hebt der VfGH Regelungen der Bezirksgerichte-V Oberösterreich 2012 (BGBl II 2012/205) auf, weil deren Sprengel nach Gerichtszusammenlegungen auch bezirksfremde Gemeinden umfassen und daher ein Verstoß gegen diese Bestimmung vorliegt. Dem Gesetzgeber wird eine Reparaturfrist bis Ende September 2015 eingeräumt.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte