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Haftung des Kindergartenbetreibers für mangelhafte Sicherungsmaßnahmen

RechtsprechungSchadenersatzZak 2014/249Zak 2014, 136 Heft 7 v. 15.4.2014

ABGB: § 1295 Abs 1, § 1304, 1309

Dass das Kind schon vor seinem Unfall an den abholenden Elternteil übergeben wurde, ändert nichts daran, dass der Kindergartenbetreiber haftet, wenn die Schädigung nicht nur auf einen Aufsichtsfehler, sondern auch auf mangelnde Verkehrssicherungsmaßnahmen im Kindergarten zurückzuführen ist.

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