ABGB: § 1500
Der Schutz des Vertrauens des Liegenschaftserwerbers auf den Grundbuchstand nach § 1500 ABGB entfällt, wenn er trotz konkreter Hinweise auf ein außerbücherliches Servitutsrecht keine zumutbaren Nachforschungen anstellt. Die Sorgfaltsanforderungen dürfen nicht überspannt werden.