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Heimvertrag - Vereinbarung eines Entgelts für Zusatzleistungen wegen Intransparenz unwirksam

RechtsprechungSchuldrechtZak 2014/215Zak 2014, 116 Heft 6 v. 1.4.2014

KSchG: § 6 Abs 3, § 27d Abs 4

ABGB: § 879 Abs 1, § 1295 Abs 2

Die Klauseln eines Heimvertrags müssen gem § 27d Abs 4 KSchG genau und verständlich formuliert sein. Diese Anforderungen gehen über das allgemeine Transparenzgebot für Verbraucherverträge (§ 6 Abs 3 KSchG) hinaus.

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