KSchG: § 6 Abs 3, § 27d Abs 4
ABGB: § 879 Abs 1, § 1295 Abs 2
Die Klauseln eines Heimvertrags müssen gem § 27d Abs 4 KSchG genau und verständlich formuliert sein. Diese Anforderungen gehen über das allgemeine Transparenzgebot für Verbraucherverträge (§ 6 Abs 3 KSchG) hinaus.