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Erhöhung der mietrechtlichen Richtwerte

GesetzgebungZak 2014/206Zak 2014, 113 Heft 6 v. 1.4.2014

In BGBl II 2014/55 wurden die ab 1. 4. 2014 gültigen Richtwerte iSd § 16 Abs 2 MRG bzw des RichtWG kundgemacht. Die Erhöhung gegenüber den bisher geltenden Werten beträgt ca 5 %. Die Richtwerte werden seit 2008 nur mehr jedes zweite Jahr an die Änderung des VPI angepasst (§ 5 RichtWG idF WRN 2009; siehe Zak 2009/125, 91).

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