Auch im Profi-Eishockeysport ist die Vereinbarung einer Probezeit von zwei Monaten, innerhalb deren der Eishockeyverein den Vertrag mit dem Spieler ohne Angabe von Gründen aufkündigen kann ("Try-Out-Regelung"), nach Ansicht des OGH (9 ObA 118/13p) unwirksam. Das Arbeitsrecht (§ 1158 Abs 2 ABGB für Arbeiter, § 19 Abs 2 AngG für Angestellte) lasse nur eine Probezeit von einem Monat mit beidseitiger Lösungsmöglichkeit zu.