ABGB: §§ 1304, 1311
ZPO: § 272
Eine an das Flugzeugpersonal gerichtete Betriebsvorschrift stellt ein Schutzgesetz iSd § 1311 ABGB zugunsten der Passagiere dar, wenn sie auf einem Bescheid einer Verwaltungsbehörde beruht, durch den Gefährdungen vermieden werden sollen.