vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Notweg - Fußweg reicht bei Sommerhaus als Weganbindung aus

RechtsprechungSachenrechtZak 2014/166Zak 2014, 91 Heft 5 v. 19.3.2014

NWG: §§ 1, 3

Im Fall eines Gebäudes im Landschaftsschutzgebiet, das bisher lediglich als Sommerhaus benützbar war, ist ein 130 bis 150 m langer Fußweg als ausreichende Anbindung an das öffentliche Wegenetz zu werten. Die Einräumung eines Notwegerechts über eine befahrbare Route kommt daher nicht in Betracht.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte