Der Beitrag bietet einen kurzen Überblick über die neuere Judikatur zum Zinsminderungsrecht nach § 1096 Abs 1 ABGB, etwa zum Erfordernis einer Mängelanzeige (6 Ob 38/11y = Zak 2011/241, 135; vgl aber 8 Ob 90/10h = Zak 2011/587, 316). Eine Judikaturänderung konstatiert die Autorin bei der Frage, ob die Möglichkeit des Vermieters, den Mangel zu beseitigen, eine Voraussetzung für die Zinsminderung bildet. Nach aktueller Rsp stehe diese auch im Fall von außerhalb des Einflussbereichs des Vermieters liegenden Beeinträchtigungen zu (zB 1 Ob 306/02k = ZRInfo 2003/402), es sei denn es handelt sich um gewöhnliche Störungen, mit denen der Mieter rechnen konnte (siehe zuletzt 5 Ob 57/13p = Zak 2014/58, 37: Baulärm in einem Siedlungsgebiet).