ZPO: §§ 41, 54 Abs 1a
Weder für Einwendungen gegen das Kostenverzeichnis des Gegners noch für eine - gesetzlich gar nicht vorgesehene - Gegenäußerung zu solchen Einwendungen kann Prozesskostenersatz begehrt werden.
ZPO: §§ 41, 54 Abs 1a
Weder für Einwendungen gegen das Kostenverzeichnis des Gegners noch für eine - gesetzlich gar nicht vorgesehene - Gegenäußerung zu solchen Einwendungen kann Prozesskostenersatz begehrt werden.