ABGB: § 1311
StVO: §§ 19, 55 Abs 4
Der Grundsatz, dass der Vorrang durch die Übertretung von Verkehrsvorschriften nicht verloren geht, gilt nicht, wenn der Wartepflichtige mit der verkehrswidrigen Fahrweise nicht rechnen musste.
ABGB: § 1311
StVO: §§ 19, 55 Abs 4
Der Grundsatz, dass der Vorrang durch die Übertretung von Verkehrsvorschriften nicht verloren geht, gilt nicht, wenn der Wartepflichtige mit der verkehrswidrigen Fahrweise nicht rechnen musste.