EO: §§ 78, 382 Abs 1 Z 8 lit c, § 402 Abs 4
ZPO: § 528 Abs 3
Im Provisorialverfahren richtet sich die Zulässigkeit des Revisionsrekurses gem § 402 Abs 4 und § 78 EO nach den Regelungen der ZPO. Auf "Streitigkeiten" bezogene Differenzierungskriterien sind dabei nicht nur in Provisorialverfahren, die im streitigen Rechtsweg geltend zu machende Ansprüche betreffen, sondern auch bei Außerstreitmaterien sinngemäß heranzuziehen.