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IPR für Ehescheidungen - keine Anwendung des günstigeren Klägerrechts wegen einer Wartefrist

RechtsprechungFamilienrechtZak 2014/129Zak 2014, 72 Heft 4 v. 5.3.2014

IPRG: § 20 Abs 2

Nur wenn eine Ehescheidung auf Basis der geltend gemachten Tatsachen nach der an sich anzuwendenden Rechtsordnung schon grundsätzlich ausgeschlossen ist, ist die Scheidung gem § 20 Abs 2 IPRG ausnahmsweise nach dem Personalstatut des Klägers zu beurteilen. Dass das Klägerrecht die Scheidung leichteren Bedingungen unterwerfen würde, reicht nicht aus.

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