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Dienstrechtliche Konsequenzen aufgrund einer Fehlentscheidung?

In aller KürzeZak 2014/121Zak 2014, 62 Heft 4 v. 5.3.2014

In der Disziplinarsache Ds 24/13 wies der OGH darauf hin, dass es grundsätzlich nicht Aufgabe des Disziplinargerichts sein kann, die Richtigkeit der Rechtsansichten eines Richters zu prüfen. Nur eine vorsätzliche, wiederholt grob fahrlässige oder zumindest "schlechterdings unvertretbare" Fehlentscheidung könne zu dienstrechtlichen Konsequenzen führen.

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